Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TME – Trail Made Endurance Tobias Rink
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Anwendungsbereich und Vertragspartner: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen (insbesondere 1: 1 Ausdauer-Coaching, Personal Training, Bikefitting, Laufanalyse, Leistungsdiagnostik, Laktattests, Gruppen-Workshops und Kurse), die zwischen TME – Trail Made Endurance Tobias Rink, Inhaber Tobias Rink, Röthweg 4, 35606 Solms (nachfolgend „TME“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Zielgruppe und B2B-Abgrenzung: Das Angebot von TME richtet sich primär an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Sportvereinen (B2B) bedürfen einer individuellen Vereinbarung oder eines gesonderten schriftlichen Angebots von TME. Soweit mit B2B-Kunden oder Vereinen im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten diese AGB subsidiär mit der Maßgabe, dass gesetzliche Verbraucherschutzrechte (insbesondere das Widerrufsrecht nach Ziffer 9 sowie die AGB-Klauselverbote gemäß § 310 Abs. 1 BGB) auf B2B-Verträge keine Anwendung finden.
(3) Abweichende AGB des Kunden: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TME stimmt ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) zu.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsspektrum und rechtliche Einordnung
(1) Leistungsspektrum: TME bietet maßgeschneiderte sportliche Dienstleistungen an, darunter 1:1 Ausdauer-Coaching (Trailrunning, Laufen, Kombi, Triathlon), Personal Training, Bikefitting, Laufanalyse, Leistungsdiagnostik und Laktattests sowie Gruppen-Workshops und Kurse.
(2) Dienstvertraglicher Charakter: Bei allen Leistungen von TME handelt es sich um Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB. TME schuldet die individuelle, fachgerechte und nach aktuellen sportwissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtete Beratung und Trainingssteuerung. TME schuldet ausdrücklich keinen bestimmten sportlichen, physiologischen oder gesundheitlichen Erfolg (z. B. Erreichen einer bestimmten Zielzeit, Finishen eines Wettkampfs).
(3) Abgrenzung zum Fernunterricht: Das 1:1 Coaching zeichnet sich durch fortlaufende, hochindividuelle und synchrone Anpassungen der Trainingsinhalte aus. Es handelt sich ausdrücklich nicht um standardisierte Selbstlernkurse oder fernunterrichtsgleiche Leistungen im Sinne des FernUSG.
(4) Abgrenzung medizinische Leistung: Die von TME bereitgestellten Leistungen, Trainingspläne und Beratungen stellen ausdrücklich keine medizinische, heilkundliche oder therapeutische Beratung, Diagnosestellung oder Behandlung dar und können eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung nicht ersetzen. Bei vorbestehenden Verletzungen, Erkrankungen oder auftretenden gesundheitlichen Beschwerden ist vom Kunden eigenverantwortlich ärztlicher Rat einzuholen.
3. Vertragsschluss und Teilnahme von Minderjährigen
(1) Unverbindlichkeit von Leistungsdarstellungen: Die Darstellung der Leistungen auf Website, in Broschüren oder auf Social Media stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
(2) Zustandekommen des Vertrages: Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) durch TME oder durch den verbindlichen Abschluss im Rahmen des digitalen Buchungsprozesses zustande.
(3) Teilnahme von Minderjährigen: Ein Vertragsschluss mit unbegleiteten Minderjährigen ist ausgeschlossen. Minderjährige (unter 18 Jahren) können Verträge mit TME nur durch ihre Erziehungsberechtigten schließen. Die Teilnahme an Vor-Ort-Trainings, Diagnostiken oder Gruppen-Workshops und Kursen durch Minderjährige ist nur in Anwesenheit oder mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Textform gestattet (§ 106 ff. BGB).
4. Preise, Kleinunternehmerregelung und Zahlungsbedingungen
(1) Gesamtpreise: Alle auf der Website oder in Angeboten ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV).
(2) Kleinunternehmerregelung: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(3) Zahlungsdienstleister: Die Abrechnung und Zahlungsabwicklung erfolgen wahlweise über den Zahlungsdienstleister Stripe oder per regulärer Banküberweisung auf das von TME mitgeteilte Geschäftskonto. Bei der Wahl von Stripe erklärt sich der Kunde mit der Nutzung dieses Dienstleisters zur vertragsgemäßen Abwicklung einverstanden.
(4) Fälligkeit von Abonnements und Vorauszahlungen: Soweit Leistungen auf Rechnung erbracht werden, ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht in Textform ausdrücklich ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das Geschäftskonto von TME zur Zahlung fällig. Die Vergütung bei Coaching Tarifen ist wie folgt fällig:
- Beim Coaching-Modell „Flex“ sowie beim Modell „Saison (12M) mit monatlicher Zahlungsweise“ jeweils monatlich im Voraus zu Beginn des jeweiligen Abrechnungsmonats. Bei der monatlichen Zahlungsweise des „Saison (12M)“-Vertrags handelt es sich ausdrücklich um zwölf fällige Einzelzahlungen für fortlaufende Dienstleistungen und nicht um eine Ratenzahlung im Sinne eines Verbraucherdarlehens.
- Bei der Coaching Tarifvariante „Saison (1J) als Einmalzahlung“ ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Vertragsschluss im Voraus fällig.
(5) Studentenrabatt und Nachweispflicht: Die Gewährung von Sonderrabatten für Studierende setzt die Vorlage eines gültigen Nachweises (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einer staatlich anerkannten Hochschule) vor Vertragsschluss voraus. Der Rabatt wird jeweils für die Dauer des laufenden Semesters (maximal 6 Monate) gewährt. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn eines jeden Folgesemesters unaufgefordert einen neuen gültigen Nachweis in Textform (z. B. per E-Mail) vorzulegen. Wird der Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht, entfällt der Rabatt und das Coaching wird ab dem Folgemonat automatisch zum regulären Tarifpreis fortgeführt.
(6) Aktionsrabatte: Werden im Rahmen von Werbeaktionen befristete Nachlässe gewährt (z. B. Preisnachlass auf die ersten drei Vertragsmonate), gilt der reduzierte Preis ausschließlich für den vereinbarten Aktionszeitraum. Nach Ablauf des Aktionszeitraums ist ab dem darauffolgenden Abrechnungsmonat automatisch der reguläre, im Angebot ausgewiesene Monatstarif zu entrichten.
5. Vertragslaufzeiten, Kündigung und Pausen
(1) Laufzeitmodelle: Für das 1:1 Coaching gelten die folgenden Laufzeiten:
- Modell „Flex“: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
- Modell „Saison“: Die Vertragslaufzeit ist auf 12 Monate fest befristet und endet automatisch nach Ablauf der 12 Monate, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionale Probephase beim Modell „Saison“: Bucht der Kunde eine vereinbarte 3-monatige Probephase für das Modell „Saison“, gilt für diesen Zeitraum der reduzierte Monatsbeitrag des Saisontarifs. Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der 3-monatigen Probephase in Textform (z. B. per E-Mail) die Umwandlung in den regulären 12-monatigen Saisontarif zu erklären. In diesem Fall werden die absolvierten drei Probemonate voll auf die 12-monatige Gesamtvertragslaufzeit angerechnet, sodass der Vertrag für die verbleibenden 9 Monate fortgesetzt wird. Erklärt der Kunde die Umwandlung nicht fristgerecht, endet die Probephase nach Ablauf der 3 Monate automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere bei dauerhafter, ärztlich attestierter Sportuntauglichkeit vor.
(3) Pausenregelung bei nachgewiesenen Härtefällen: Im Falle einer vorübergehenden, nachgewiesenen Sportunfähigkeit durch Verletzung oder Krankheit (Härtefall) kann der Kunde nach vorheriger Absprache mit TME in Textform (z. B. per E-Mail) vorübergehend in den Pausetarif wechseln. Ein Härtefall liegt ausschließlich bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests vor. Selbstgewählte Auszeiten, Urlaub, berufliche Mehrbelastung oder reguläre Saisonpausen berechtigen ausdrücklich nicht zum Wechsel in den Pausetarif.
Die Vergütung im Pausetarif beträgt 40,00 € pro Monat (gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben). Während der Zeit im Pausetarif ruht die aktive Trainingsplanerstellung und tägliche Trainingssteuerung. Der Kunde behält jedoch den Zugang zur TME-Community, die Nutzung der Systemzugänge (z. B. Trainingshistorie) sowie die Möglichkeit der beratenden Kontaktaufnahme zu TME bezüglich der Reintegration in das Training. Die maximale Dauer im Pausetarif beträgt sechs (6) zusammenhängende Monate. Nach Ablauf der vereinbarten Pause wechselt der Vertrag automatisch wieder in den ursprünglich gebuchten Coaching-Tarif und die reguläre Leistungserbringung wird fortgesetzt. Hinsichtlich der Vertragslaufzeit gilt:
- Beim Modell „Flex“: Tritt die Pause innerhalb der dreimonatigen Erstlaufzeit ein, ruht der Ablauf der Erstlaufzeit für die Dauer der Pause und setzt sich danach für die verbleibende Restzeit fort. Wurde die Mindestlaufzeit vor der Pause bereits erreicht, setzt sich der Vertrag nach der Pause in der monatlich kündbaren Form fort.
- Beim Modell „Saison“: Das automatische Vertragsende des 12-Monats-Vertrags verschiebt sich um den Zeitraum der tatsächlich in Anspruch genommenen Härtefall-Pause nach hinten.
(4) Elektronische Kündigungsmöglichkeit: Unbeschadet des Rechts zur Kündigung in Textform (z. B. per E-Mail) kann der Kunde Verträge, die über die Website im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen wurden, auch über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen“) gemäß § 312k BGB kündigen.
6. Terminabsagen, Stornierung und Annahmeverzug
(1) Absageregelung für Einzeltermine: Vereinbarte Einzeltermine (Personal Training, Leistungsdiagnostik, Bikefitting) sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage durch den Kunden ist bis zu 24 Stunden vor dem Termin möglich. Sagt der Kunde weniger als 24 Stunden vor dem Termin ab oder erscheint er nicht, behält TME den vollen Honoraranspruch (100 %) für den vereinbarten Termin (§ 615 BGB).
(2) Stornostaffel für Präsenzveranstaltungen: Bei der Anmeldung zu mehrtägigen oder mehrstündigen Gruppen-Workshops und Kursen (Indoor und Outdoor) gelten folgende pauschalierte Stornogebühren im Falle einer Absage durch den Kunden:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Gesamtpreises
- 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Gesamtpreises
- 14 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Gesamtpreises
- Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises
(3) Anrechnung ersparter Aufwendungen & Zwingender Nachweisvorbehalt: Für alle in Absatz 1 und Absatz 2 geregelten Ausfallhonorare und Stornogebühren gilt:
- TME zieht etwaige durch den Ausfall ersparte Aufwendungen (z. B. ungenutztes Verbrauchsmaterial, Verpflegungs- oder Drittkosten) vom Vergütungs- bzw. Stornoanspruch ab.
- Dem Kunden bleibt in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass TME kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).
(4) Absage durch TME und Mindestteilnehmerzahl: TME behält sich vor, Gruppen-Workshops oder Kurse bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei kurzfristigem, unverschuldetem Ausfall seitens TME (z. B. durch schwere Krankheit oder Unfall) abzusagen. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall unverzüglich und in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Stornokosten für selbst gebuchte Anreisen oder Unterkünfte) sind nach Maßgabe von Ziffer 8 ausgeschlossen.
(5) Höhere Gewalt, Unwetter und Pandemien: Muss eine Präsenzveranstaltung (z. B. Gruppen- Workshops, Kurse) aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse Höherer Gewalt (z. B. extreme Unwetter, Naturkatastrophen, Sicherheitsrisiken im Gelände, pandemiebedingte behördliche Betretungs- oder Veranstaltungsverbote) abgesagt oder abgebrochen werden, die von TME nicht zu vertreten sind, wird TME von der Leistungspflicht frei. In diesem Fall bemüht sich TME um die Bereitstellung eines Ersatztermins. Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder dem Kunden objektiv nicht zumutbar, erstattet TME bereits gezahlte Teilnehmergebühren unverzüglich zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. Stornokosten für eigenständig gebuchte Anreisen oder Unterkünfte) sind nach Maßgabe von Ziffer 8 ausgeschlossen.
7. Gesundheitliche Voraussetzungen, Eigenverantwortung und Mitwirkungspflichten
(1) Anforderungen und Belastung: Der Ausdauersport sowie intensive Trainingsformen (z. B. Intervalltraining, Laktattests, Schwimm-, Rad-, Lauf- und Krafttraining) stellen hohe Anforderungen an das Herzkreislaufsystem sowie den Bewegungsapparat und können zu starken körperlichen Belastungen führen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen von TME ist eine entsprechende gesundheitliche und körperliche Eignung des Kunden. TME empfiehlt allen Kunden vor Beginn des Coachings die Durchführung einer ärztlichen Sporttauglichkeitsuntersuchung.
(2) Gesundheitsfragebogen (PAR-Q): Der Kunde verpflichtet sich als vertragliche Vorbedingung und wesentliche Mitwirkungsobliegenheit, vor Beginn des Coachings oder der Diagnostik den von TME bereitgestellten Gesundheitsfragebogen (Physical Activity Readiness Questionnaire, PAR-Q) wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
(3) Laufende Informationspflicht bei Gesundheitsstörungen: Der Kunde ist verpflichtet, TME über während des Betreuungszeitraums plötzlich auftretende Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen (z. B. Infekte, Schwindel, Brustschmerzen, orthopädische Probleme) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Umsetzung der empfohlenen Trainingseinheiten erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden; bei akutem Unwohlsein oder Schmerzen ist die Trainingseinheit eigenständig abzubrechen.
(4) Ärztliche Unbedenklichkeit: Bei gesundheitlichen Bedenken oder Auffälligkeiten im PAR-Q sowie bei nachträglich auftretenden gesundheitlichen Einschränkungen behält sich TME vor, den Trainingsstart bzw. die Fortführung des Coachings von der Vorlage einer aktuellen ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig zu machen oder den Vertrag aus wichtigem Grund abzulehnen bzw. zu kündigen.
(5) Vorbehalt bei Widerruf der Art. 9 DSGVO Einwilligung: Verweigert der Kunde die zur vertragsgemäßen Trainingssteuerung zwingend erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) oder widerruft er diese mit Wirkung für die Zukunft, wird TME von der Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung frei, sofern eine fachgerechte und sichere Trainingssteuerung ohne diese Daten objektiv unmöglich ist. In diesem Fall steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Wird ein befristeter Vertrag mit vergünstigtem Monatstarif (Saisontarif) vorzeitig durch außerordentliche Kündigung beendet, berechnet sich die Vergütung für die bis zum Beendigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Coaching-Monate nach dem regulären Monatstarif (Flex-Tarif); die Differenz wird dem Kunden nachberechnet bzw. verrechnet.
(6) Nutzung von Drittplattformen und Mängelmeldung: Voraussetzung für die Inanspruchnahme des 1:1 Coachings ist die Registrierung des Kunden auf der von TME genutzten Trainingsplattform (z. B. TrainingPeaks) sowie das eigenverantwortliche Einpflegen der Trainings- und Leistungsdaten. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Plattformbetreiber zustande. Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Fehler oder Unklarheiten in bereitgestellten Trainingsplänen unverzüglich gegenüber TME anzuzeigen, um eine Anpassung zu ermöglichen.
(7) Fair Play, Anti-Doping & Versicherungsschutz: Der Kunde verpflichtet sich, beim Training und bei Wettkämpfen die Regeln des sportlichen Fair Play einzuhalten und keine nach den Anti-Doping-Bestimmungen des WADA/NADA-Codes verbotenen Substanzen oder Methoden anzuwenden. Ein schwerwiegender Verstoß berechtigt TME zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB).
Der Kunde ist für einen ausreichenden privaten Versicherungsschutz (insbesondere Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich.
(8) Sicherheitsausrüstung, Anweisungen & Selbsteinschätzung: Der Kunde ist verpflichtet, sein Training stets unter realistischer Selbsteinschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit zu absolvieren. Bei betreuten Präsenzveranstaltungen (Personal Training, Bikefitting, Laufanalyse, Leistungsdiagnostik, Laktattests, Gruppen-Workshops und Kurse) hat der Kunde den fachlichen Anweisungen und Sicherheitshinweisen von TME Folge zu leisten. Zudem verpflichtet sich der Kunde als wesentliche Mitwirkungsobliegenheit, beim Training und bei Diagnostiken die jeweils erforderliche und empfohlene Sicherheits- und Schutzausrüstung (z. B. geeignetes Trailrunning-Schuhwerk mit Profil, Radhelm beim Radsport, Witterungsschutz) eigenverantwortlich zu tragen.
8. Haftungsbeschränkung, Mitverschulden und sportliche Eigenverantwortung
(1) Personenschäden: TME haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TME, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Sonstige Schäden (Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit): Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haftet TME nur, sofern diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(3) Leichte Fahrlässigkeit und Kardinalpflichten: Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, ist die Haftung von TME auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Outdoor-Risiken & Mitverschulden: Das Training im Gelände sowie intensive Einheiten bergen sportimmanente und naturgegebene Risiken (z. B. Witterungsumschwünge, unebener Untergrund, Sturzgefahr). Der Kunde nimmt an allen Aktivitäten in eigener Verantwortung teil. TME haftet nicht für Schäden, die auf einer Selbstüberschätzung des Kunden oder einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 (insbesondere dem Nichtbefolgen von Sicherheitshinweisen oder dem Fehlen vorgeschriebener Schutzausrüstung) beruhen, es sei denn, TME trifft ein eigenes (grob) fahrlässiges Verschulden (§ 254 BGB).
(5) Mitgebrachte Wertgegenstände: TME übernimmt keine Obhut- oder Verwahrungspflichten für von Kunden zu Präsenzveranstaltungen, Diagnostik-Terminen oder Trainings mitgebrachte Wertgegenstände, Bekleidung oder Sportgeräte. Für deren Verlust oder Beschädigung haftet TME ausschließlich nach Maßgabe der Absätze 2 und 3.
(6) Gesetzliche Haftungsvorbehalte: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei der Übernahme einer ausdrücklichen Beschaffenheitsgarantie durch TME.
(7) Ausfall von Drittanbieter-Software und Schnittstellen: TME nutzt zur digitalen Trainingsplanung, Leistungsanalyse und Zahlungsabwicklung externe Software- und Cloud-Dienste (z. B. TrainingPeaks, Stripe, Lexware Office) sowie Schnittstellen zu Sportgeräten und Wearables des Kunden (z. B. Garmin, Wahoo). TME haftet nicht für vorübergehende Ausfälle, Wartungsfenster, Datenübertragungsfehler oder Fehlfunktionen dieser Drittanbieter-Systeme oder der kundenseitigen Hardware, sofern die Störung nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TME beruht. Vorübergehende technische Störungen bei Drittanbietern entbinden den Kunden nicht von seinen vertraglichen Zahlungspflichten, soweit TME die Betreuung auf alternativem Wege (z. B. per E-Mail oder Ausweichdienst) aufrechterhält.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: Wenn der Kunde den Vertrag über die Website, per E-Mail oder telefonisch (Fernabsatz) abschließt, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
(2) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen oder zur Bereitstellung digitaler Inhalte vorzeitig, wenn TME die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch TME verliert.
(3) Elektronische Widerrufsfunktion: Der Kunde kann sein Widerrufsrecht auch über die auf der Website von TME bereitgestellte elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) gemäß § 356a BGB ausüben.
10. Datenschutz
(1) Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach DSGVO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere auch von Gesundheits- und Leistungsdaten) erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO. Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich auf Basis einer separaten, ausdrücklichen Einwilligung des Kunden (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Details hierzu sind in der Datenschutzerklärung von TME geregelt.
11. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
(1) Verschwiegenheitspflicht: TME verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, privaten, persönlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten des Kunden auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus unbefristet Stillschweigen zu bewahren.
(2) Ausnahmen von der Verschwiegenheit:Ausgenommen von dieser Verschwiegenheitspflicht sind Auskünfte gegenüber Erfüllungsgehilfen oder Drittanbietern (z. B. IT-Plattformen, Laboratorien), soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks zwingend erforderlich ist, sowie gesetzliche oder behördliche Offenbarungspflichten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
(3) Foto- und Videoaufnahmen: Die Anfertigung und Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen des Kunden (z. B. bei Präsenzveranstaltungen oder Diagnostiken) für Marketingzwecke von TME (z. B. Website, Social Media) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer separaten, freiwilligen Einwilligungserklärung des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Erteilung oder Nicht-Erteilung dieser Einwilligung hat keinerlei Einfluss auf das Zustandekommen oder die Durchführung des Coaching-Vertrags.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte (Geistiges Eigentum)
(1) Urheberrechtsschutz der TME-Inhalte: Alle von TME bereitgestellten Inhalte, Dokumente, Trainingseinheiten, Trainingspläne, Trainingskonzepte, Auswertungsprotokolle (z. B. aus Leistungsdiagnostiken oder Bikefittings), Handouts, Leitfäden, Texte, Grafiken, Bild- und Videomaterialien sowie Inhalte in Kundenportalen und Cloud-Systemen (nachfolgend „TME-Inhalte“) sind urheberrechtlich geschützt und stehen ausschließlich TME zu.
(2) Einräumung einfacher Nutzungsrechte: TME räumt dem Kunden an den ihm überlassenen TME-Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Dauer des Vertrages befristetes Recht ein, diese für seine eigenen, persönlichen sportlichen Zwecke zu nutzen.
(3) Verbot der Weitergabe und kommerziellen Nutzung: Jede darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung (einschließlich des Re-Uploads im Internet oder in sozialen Medien), Einspeisung in KI-Systeme oder Datenbanken sowie die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte (z. B. Trainingsgruppen, andere Sportler oder Coaches) ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von TME in Textform untersagt.
(4) Fortbestehen nach Vertragsende: Die Beschränkungen der Nutzungsrechte gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt fort.
(5) Erlöschen von Zugangsrechten zum Mitgliederbereich: Mit dem Tag des wirksamen Vertragsendes (sei es durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung oder durch Ablauf einer befristeten Laufzeit) erlöschen sämtliche dem Kunden eingeräumten Nutzungs- und Zugangsrechte zu den internen Bereichen der TME-Website, Kundenportalen sowie geschützten Community-Plattformen automatisch. TME ist berechtigt, den Benutzeraccount des Kunden zum Stichtag der Beendigung zu sperren oder zu löschen. Die Weiterführung von Systemzugängen während einer vereinbarten Härtefall-Pause nach Maßgabe von Ziffer 5 Abs. 3 bleibt hiervon unberührt.
13. Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Verbraucherschlichtung: TME ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TME – Trail Made Endurance Tobias Rink, Inhaber Tobias Rink, Röthweg 4, 35606 Solms, Tel: 0157 52688775, E-Mail: tobias@trail-made-endurance.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter (trail-made-endurance.de/widerruf) ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) (*) Unzutreffendes streichen.
An:
TME – Trail Made Endurance
Inhaber: Tobias Rink
Röthweg 4
35606 Solms
Tel: 0157 52688775
E-Mail: tobias@trail-made-endurance.de
Internet: www.trail-made-endurance.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
